Waldkindergarten Ugental e. V.
menu button-close

Die Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt. Sie wird durch den Vorstand mit der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von drei Wochen schriftlich einberufen.
Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind: 

  • Wahl des Vorstandes

  • Wahl des Kassenprüfers

  • Entlastung des Vorstandes

  • Satzungsänderungen bei Bedarf

  • Festsetzung des Mitgliedsbeitrages

  • Festsetzung des Haushaltsplanes

  • Auflösung des Vereins