Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt. Sie wird durch den Vorstand mit der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von drei Wochen schriftlich einberufen.
Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
Wahl des Vorstandes
Wahl des Kassenprüfers
Entlastung des Vorstandes
Satzungsänderungen bei Bedarf
Festsetzung des Mitgliedsbeitrages
Festsetzung des Haushaltsplanes
Auflösung des Vereins